Die Zusammenarbeit mit der iNiKOM GmbH beginnt nachdem der Beschluss der Gemeindevertretung gefasst wurde, die Baulandentwicklung an eine private Gesellschaft zu übergeben.
Zunächst ermitteln wir die Realisierbarkeit eines Baulandentwicklungsprojekts im Rahmen von Machbarkeitsstudien. Analysiert werden der potentielle Standort und das Umfeld, die Bedarfssituation sowie die Entwicklungsfähigkeit der Kommune.
Im Anschluss daran wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Kommune und der iNiKOM GmbH geschlossen. Dieser enthält Regelungen bezüglich der Bauleitplanung, der Erschließung des Baugebietes sowie die An- und Verkaufspreise. Im städtebaulichen Vertrag werden auch die Kompensationsmaßnahmen geregelt, falls erforderlich.
Für die Zusammenarbeit im Rahmen der Bauleit- und Erschließungsplanung ist entscheidend, dass die Planungshoheit sowie das Entscheidungsrecht auf Seite der Kommune verbleiben. Wir integrieren die kommunalen Prämissen in die Planung und entlasten die Städte und Gemeinden von abstimmungsintensiven Prozessen während der Planungsphase. Die Bauleit- und Erschließungsplanung wird von bekannten regionalen Planungsbüros erstellt. Gerne ziehen wir die von der Kommune gewünschten Planer hinzu.
Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern sowie der Landankauf werden von der iNiKOM GmbH durchgeführt. Die An- und Verkaufspreise wurden zuvor von der Kommune im städtebaulichen Vertrag festgesetzt.
Sobald die Rechtskraft des Bebauungsplans vorliegt, beginnen die Maßnahmen der Baulandentwicklung und -erschließung. Parallel wird die Vermarktung der Grundstücke angestoßen und Kontakt zu potentiellen Käufern aufgenommen.
Schließlich erfolgt die Schlussabnahme des Baugebietes. Die Verkehrs- und Erschließungsflächen werden unentgeltlich, kosten-, lasten- und steuerfrei an die Kommune übereignet.